Rechte und Pflichten als Hauptmieter solltest du kennen, bevor du dein Büro untervermietest. Du brauchst die Erlaubnis deines Vermieters und haftest ihm gegenüber für das Verschulden deines Untermieters. Gleichzeitig darfst du die Untermiete frei verhandeln und den Vertrag selbst gestalten.

„Was ich im deutschen Büromarkt aktuell beobachte: Untervermietung wird immer wichtiger. Viele Unternehmen haben vor der Pandemie langfristige Mietverträge unterschrieben, die heute durch Homeoffice und hybride Modelle nicht mehr ausgelastet sind. Gewerbliche Untervermietung ist für viele einer der wenigen praktikablen Wege, diese überdimensionierten Flächen wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen." FLFabrizio Lauria, Gründer von SubOffice · Über zehn Jahre Erfahrung im deutschen BüromarktRechtsgrundlagen
Ein gewerblicher Untermietvertrag ist ein Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter über gewerblich genutzte Räume. Das deutsche Mietrecht behandelt ihn nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Mietverträge (§ 535 BGB ff.), ergänzt um § 578 BGB, der regelt, welche Vorschriften auf Räume anzuwenden sind, die keine Wohnräume sind.
Für den gewerblichen Untermietvertrag sind fünf Paragrafen entscheidend. Sie regeln Erlaubnis, Haftung, Form, Kündigung und außerordentliche Beendigung. Welche Klauseln in einen vollständigen Vertrag gehören, erklärt der Guide zum gewerblichen Untermietvertrag im Detail.
| Paragraf | Regelt | Praxisrelevanz |
|---|---|---|
| § 540 BGB | Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung an Dritte | Erlaubnis des Vermieters erforderlich, Haftung für Verschulden des Untermieters |
| § 578 BGB | Anwendbare Vorschriften für Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind | Textform für Verträge über mehr als ein Jahr (seit 01.01.2025) |
| § 550 BGB | Form des Mietvertrags bei längerer Laufzeit | Ohne Textform gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen |
| § 580a BGB | Kündigungsfristen für Geschäftsraum-Mietverhältnisse | Bei unbefristeten Verträgen rund sechs Monate zum Quartalsende |
| § 543 BGB | Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund | Greift bei unbefugter Untervermietung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB) |
Bei Wohnraum haben Mieter nach § 553 BGB unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Untervermietung. Im Gewerbe gibt es diesen Anspruch nicht. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, hat der Hauptmieter aber ein Sonderkündigungsrecht nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB, es sei denn, in der Person des Untermieters liegt ein wichtiger Grund.
Auch wenn du an die Zustimmung des Vermieters gebunden bist: Bei der Ausgestaltung des Untermietverhältnisses selbst hast du erheblichen Spielraum. Diese fünf Rechte stehen dir nach geltendem Gewerbemietrecht zu.
„Viele Hauptmieter unterschätzen, wie viel sie selbst gestalten können. Wer die Untermiete frei kalkuliert, den Vertrag nach eigenen Konditionen aufsetzt und einen passenden Untermieter vorschlägt, holt aus seiner Fläche viel heraus. Genau deshalb ist gewerbliche Untervermietung für so viele Firmen attraktiv." FLFabrizio Lauria, Gründer von SubOffice · Über zehn Jahre Erfahrung im gewerblichen BüromarktPflichten Vermieter
Auch wenn du Teile deiner Fläche an einen Untermieter weitergibst: Gegenüber deinem Vermieter bleibst du in voller Verantwortung. Du bist und bleibst sein einziger Vertragspartner. Sechs Pflichten musst du dabei kennen.
„Aus meiner Erfahrung im deutschen Büromarkt ist die Zustimmung zur gewerblichen Untervermietung seltener ein Problem, als viele Hauptmieter befürchten. Wer den geplanten Untermieter offen benennt und transparent zum Vorhaben kommuniziert, bekommt erfahrungsgemäß in vielen Fällen unkompliziert eine Erlaubnis. Eine vollständige Bonitätsprüfung wie beim ursprünglichen Hauptmietvertrag wird selten erwartet. Was zählt, ist saubere Kommunikation, nicht ein umfangreiches Dossier." FLFabrizio Lauria, Gründer von SubOffice · Über zehn Jahre Erfahrung im deutschen BüromarktPflichten Untermieter
Mit Abschluss des Untermietvertrags wirst du selbst zum Vermieter. Damit treffen dich gegenüber deinem Untermieter dieselben mietrechtlichen Hauptpflichten wie einen klassischen Gewerbevermieter. Diese fünf Punkte solltest du kennen.
Wer ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet, begeht einen schwerwiegenden Vertragsverstoß. Der Untermietvertrag selbst bleibt zwar wirksam, denn die fehlende Erlaubnis betrifft nur dein Verhältnis zum Vermieter, nicht die Wirksamkeit des Vertrags zwischen dir und deinem Untermieter. Gegenüber deinem Vermieter drohen aber vier konkrete Konsequenzen.
Bevor du Teile deiner Fläche untervermietest, solltest du diese acht Punkte abarbeiten. Die Checkliste fasst die wichtigsten Pflichten aus den oben genannten Paragrafen zusammen. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in der Checkliste für die Bürountervermietung.
Antworten zu Haftung, Zustimmung, Umsatzsteuer, Untermietzuschlag und Versicherung.
Im Innenverhältnis zwischen dir und deinem Untermieter kannst du den Schaden über den Untermietvertrag und gegebenenfalls dessen Betriebshaftpflicht weitergeben. Praktisch heißt das: Du stehst gegenüber dem Vermieter in der ersten Reihe und holst dir das Geld beim Untermieter zurück.
Im Streitfall kann der Vermieter sich darauf berufen, er habe der Untervermietung nie zugestimmt. Hol die Zustimmung deshalb immer aktiv ein, idealerweise in Textform per E-Mail. Damit hast du im Zweifel einen sauberen Nachweis.
In der Praxis ist das aber riskant: Im Streitfall musst du die mündliche Zustimmung beweisen, und ohne Zeugen oder Dokumentation wird das schwierig. Eine kurze E-Mail mit dem konkreten Untermieter und der Bestätigung des Vermieters ist der einfachste Weg, sich abzusichern. Dafür kannst du unsere kostenlose Vorlage nutzen.
Eine Option kann sinnvoll sein, wenn Vorsteuer aus eigenen Investitionen geltend gemacht werden soll. Die Entscheidung ist ein steuerlicher Einzelfall und sollte vor Vertragsabschluss mit einem Steuerberater abgestimmt werden. Eine falsch gesetzte oder unterlassene Option kann zu Nachzahlungen oder Vorsteuerkorrekturen führen.
Die Höhe ist Verhandlungssache. Einen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe des Mehrerlöses hat er dagegen nicht: Wenn du mehr Untermiete einnimmst, als du selbst zahlst, darfst du den Mehrbetrag grundsätzlich behalten, solange dein Hauptmietvertrag keine Auskehrklausel enthält.
Praktisch bedeutet das: Du musst bei der Gestaltung des Untermietvertrags darauf achten, dass die Laufzeit deinem Hauptmietvertrag nicht widerspricht. Sonst riskierst du Schadensersatzforderungen deines Untermieters, weil du ihm keinen vertragsgemäßen Gebrauch mehr ermöglichen kannst.
Anwaltliche Beratung lohnt sich in folgenden Fällen: bei größeren Flächen über mehrere Etagen, bei Untervermietung an mehrere Untermieter parallel, bei abweichender Nutzung gegenüber dem Hauptmietvertrag, bei sehr langer Laufzeit über mehrere Jahre oder wenn dein Hauptmietvertrag komplizierte Untervermietungsklauseln enthält.
Empfehlenswert ist deshalb: den Vertrag mit deinem Versicherer auf die neue Situation anpassen und parallel im Untermietvertrag festzuhalten, dass der Untermieter eine eigene Betriebshaftpflicht abschließt. Die Gebäudeversicherung des Eigentümers bleibt davon unberührt, sie versichert das Gebäude, nicht die Nutzung. Bei nicht genehmigter Untervermietung können Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen.
Hinweis: Diese Antworten sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind immer die Regelungen deines konkreten Hauptmietvertrags. Stand: August 2026.