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Die Zustimmung deines Vermieters ist gemäß §540 Abs. 1 BGB zwingend erforderlich, bevor du gewerbliche Flächen untervermieten darfst. Ohne Erlaubnis droht die fristlose Kündigung deines Hauptmietvertrags.

Die Zustimmung des Vermieters zur gewerblichen Untervermietung ist die Erlaubnis deines Hauptvermieters, die du gemäß §540 BGB einholen musst, bevor du Büroflächen an Dritte weitervermietest. Ohne diese Genehmigung ist jede Untervermietung rechtswidrig und berechtigt den Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung (§543 BGB). Anders als im Wohnraummietrecht (§553 BGB) besteht im Gewerbe kein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung der Zustimmung.
Ja, zwingend. §540 Abs. 1 BGB regelt eindeutig: Ohne vorherige Erlaubnis deines Vermieters ist die Weitervermietung unzulässig. Das gilt für jede Form der gewerblichen Untervermietung, ob einzelne Büroräume oder die gesamte Fläche. Einen kompletten Überblick über den gesamten Prozess der gewerblichen Büro-Untervermietung findest du in unserem Hauptguide.
Im Unterschied zum Wohnraummietrecht (§553 BGB) gibt es im gewerblichen Mietrecht keinen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung. Dein Vermieter hat damit grundsätzlich mehr Spielraum bei der Entscheidung. Die Rechtsprechung verlangt aber, dass die Verweigerung nicht treuwidrig oder schikanös sein darf (§242 BGB). Enthält dein Mietvertrag keine abweichende Regelung, solltest du mit einem gut vorbereiteten Antrag argumentieren.
Diese fünf Schritte zeigen dir, wie du die Zustimmung deines Vermieters zur Untervermietung einholst.
Such nach Klauseln zu Untervermietung, Gebrauchsüberlassung oder Drittüberlassung. Prüfe auch Nachträge und Ergänzungsvereinbarungen. Notiere den exakten Wortlaut.
Erstelle ein formelles Anschreiben an deinen Vermieter. Einfach und sicher mit unserer kostenlosen Muster-Vorlage und ohne Anmeldung.
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Vermieter möchten wissen, wer einziehen soll. Mit unserer Vorlage kannst du je nach Fall zwischen zwei Versionen wählen: einer allgemeinen Anfrage oder einer Variante mit den konkreten Angaben zum Untermieter.
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Nutze in deinem Schreiben eine klare Frist von zwei bis vier Wochen. Das erhöht oft die Chance auf eine schnelle Rückmeldung und ist in unserer Vorlage bereits vorgesehen.
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Bestehe auf einer unterschriebenen Erklärung oder zumindest einer Bestätigung per E-Mail. Eine mündliche Zusage reicht nicht. Bewahre die Genehmigung als Anlage zum Untermietvertrag auf.
Zur Muster-Vorlage§540 BGB legt das Grundprinzip der Untervermietung in Deutschland fest: Ohne Erlaubnis des Vermieters darf der Mieter die Mietsache keinem Dritten überlassen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Wohnraum- oder Gewerbemietvertrag handelt, und unabhängig davon, ob die gesamte Fläche oder nur ein Teil weitergegeben wird.
Der Vermieter kann die Zustimmung erteilen oder verweigern, einen Anspruch auf Erteilung hast du im Gewerbe nicht. Verweigert er die Erlaubnis, steht dem Hauptmieter aber das außerordentliche Kündigungsrecht nach §540 Abs. 1 Satz 2 BGB zu, es sei denn, in der Person des Untermieters liegt ein wichtiger Grund. Über vorformulierte Vertragsklauseln lässt sich dieses Kündigungsrecht nicht wirksam ausschließen.
Welche weiteren Rechte und Pflichten du als Hauptmieter hast, erfährst du in unserem separaten Guide.
Bei gewerblichen Büroflächen besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung. Der Vermieter darf die Erlaubnis verweigern, eine willkürliche oder schikanöse Verweigerung ist aber rechtsmissbräuchlich (§242 BGB). Verweigert er die Erlaubnis, kann dem Hauptmieter nach §540 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht zustehen, es sei denn, gegen den vorgesehenen Untermieter spricht ein wichtiger Grund.
Prüfe deinen Gewerbemietvertrag als ersten Schritt. Es gibt vier typische Klausel-Varianten.
| Klausel-Typ | Typische Formulierung | Dein nächster Schritt |
|---|---|---|
Best Case Generelle Erlaubnis |
„Untervermietung ist gestattet." Prüfe trotzdem Konkurrenzschutz, Nutzungsart und Eignung des Untermieters. | Direkt loslegen. Du darfst grundsätzlich untervermieten, dokumentiere es trotzdem in Textform gegenüber dem Vermieter. |
Standard-Fall Genehmigungsvorbehalt |
„Untervermietung mit Zustimmung des Vermieters." Im Gewerbe hat der Vermieter größeren Ermessensspielraum als bei Wohnraum. | Antrag stellen. Reiche eine schriftliche Zustimmungsanfrage mit Angaben zum Untermieter ein (siehe 5 Schritte oben). |
Auffangregel Verweis auf §540 BGB |
„Es gilt die gesetzliche Regelung." §540 BGB greift, wenn der Vertrag selbst nichts Abweichendes regelt. | Antrag stellen. Wie beim Genehmigungsvorbehalt besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung. Bei verweigerter Erlaubnis kann dem Hauptmieter jedoch ein Sonderkündigungsrecht zustehen. |
Hürde Generelles Verbot |
„Untervermietung ist ausgeschlossen." Im Gewerbe sind solche Verbote grundsätzlich zulässig, die Wirksamkeit hängt vom Einzelfall ab. | Verhandeln oder prüfen lassen. Sprich zuerst mit dem Vermieter über eine Einzelfall-Erlaubnis. Bei Streit über die Wirksamkeit anwaltlichen Rat einholen. |
Mehr dazu, was dein Gewerbemietvertrag zur Untervermietung regelt, findest du im Vertrags-Guide.
Willkürlich oder schikanös darf der Vermieter nicht ablehnen (§242 BGB). Ob er darüber hinaus einen sachlichen Grund braucht, hängt von deinem Mietvertrag ab. Und ein wichtiger Grund in der Person des Untermieters entscheidet darüber, ob dein Sonderkündigungsrecht entfällt. Diese Übersicht zeigt, welche Gründe die Rechtsprechung als sachlich anerkennt und welche nicht.
| Grund | Sachlich anerkannt? | Erklärung |
|---|---|---|
| Sachlich anerkannte Gründe | ||
Mangelnde Bonität |
Ja | Wenn beim vorgesehenen Untermieter ein konkretes Bonitäts- oder Ausfallrisiko besteht oder angeforderte Nachweise und Sicherheiten nicht beigebracht werden. |
Unzumutbare Nutzungsintensität |
Ja | Wenn die geplante Personenzahl, Maschinenbelastung oder Frequentierung objektiv nicht zur Fläche oder vereinbarten Nutzung passt. |
Wesentliche Nutzungsänderung |
Ja | Wenn der Untermieter eine andere Branche oder Nutzungsart plant als im Hauptmietvertrag vereinbart, etwa Gastro statt Büro. |
Vertragswidriger Gebrauch |
Ja | Wenn die Untervermietung gegen konkrete Vertragspflichten verstößt, etwa Konkurrenzschutz, Ruhebestimmungen oder Hausordnung. |
Fehlende Genehmigungsfähigkeit |
Ja | Wenn die geplante Nutzung baurechtlich oder gewerberechtlich nicht zulässig ist, etwa fehlende Konzession oder Nutzungsänderungsgenehmigung. |
Anfrage ohne konkreten Untermieter |
Zurückstellung | Der Vermieter muss erst auf Grundlage prüffähiger Angaben entscheiden. Solange kein konkreter Untermieter benannt ist, darf er die Entscheidung zurückstellen, keine endgültige Ablehnung. |
| Im Einzelfall | ||
Konkurrenz im Objekt |
Teilweise | Sachlicher Grund nur, wenn vereinbarter Konkurrenzschutz oder ein Mieter-Mix-Konzept konkret beeinträchtigt wird. Eigene Interessen zählen nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Beeinträchtigung. |
| Nicht ausreichend | ||
Pauschale Ablehnung |
Nein | Eine willkürliche Ablehnung ohne nachvollziehbaren Grund ist kein sachlicher Grund und kann treuwidrig sein (§242 BGB). Sie schließt dein Sonderkündigungsrecht nach §540 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht aus. |
Persönliche Abneigung |
Nein | Bloße Sympathie- oder Antipathiegründe gegenüber dem vorgesehenen Untermieter reichen für eine Ablehnung nicht aus. |
Hauptmieter erzielt Gewinn |
Nein | Dass der Hauptmieter Einnahmen erzielt, ist allein kein ausreichender Ablehnungsgrund. Mehrerlösansprüche müssen vertraglich geregelt sein. |
Im Gewerbe hat dein Vermieter mehr Spielraum bei der Ablehnung als im Wohnraum. Willkürlich oder schikanös darf er aber nicht ablehnen (§242 BGB). Hier deine Optionen.
Biete deinem Vermieter einen konkreten Vorteil, zum Beispiel eine höhere Miete oder einen besonders seriösen Untermieter. In der Praxis führt ein persönliches Gespräch oft doch noch zur Einigung. Einen marktgerechten Mietpreis als Verhandlungsbasis findest du mit dem Mietpreisrechner.
Enthält dein Vertrag eine Klausel wie „Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden"? Dann kann die Verweigerung deines Vermieters rechtlich unwirksam sein. Lass das von einem Anwalt prüfen.
Manche Vermieter lehnen die Gesamtuntervermietung ab, stimmen aber einer Teilfläche zu. Schlage vor, nur einzelne Büroräume oder Arbeitsplätze weiterzuvermieten statt der gesamten Fläche.
Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob die Verweigerung rechtmäßig ist, und gegebenenfalls eine Zustimmungsklage vorbereiten. Das lohnt sich besonders bei hohem Leerstand. Wie viel ungenutzte Fläche dich kostet, zeigt der Potenzialrechner.
Falls Untervermietung nicht möglich ist, gibt es Alternativen wie Coworking oder Direktmiete.
Der Vermieter fordert den Hauptmieter schriftlich auf, die unberechtigte Untervermietung sofort zu beenden. Die Abmahnung ist in der Regel die erste Reaktion.
Setzt der Hauptmieter die Untervermietung nach der Abmahnung fort, kann der Vermieter den Hauptmietvertrag fristlos kündigen. Der Untermietvertrag endet automatisch mit dem Hauptmietvertrag.
Entstand dem Vermieter durch die unberechtigte Untervermietung ein konkreter Schaden, kann er Schadensersatz verlangen. Das gilt auch, wenn der Hauptmieter nach der Abmahnung aufgehört hat zu untervermieten.
Vermieter lehnen selten ab, wenn drei Dinge stimmen. Erstens: Du fragst vor dem Einzug, nicht danach. Zweitens: Du nennst den Untermieter mit Name, Branche und Bonität. Drittens: Du erklärst, warum die Untervermietung auch für den Vermieter sinnvoll ist, zum Beispiel weil eine besser gepflegte Fläche weniger Leerstandsrisiko bedeutet. Pauschale Anfragen ohne konkreten Untermieter werden dagegen häufig abgelehnt oder auf die lange Bank geschoben.
Mit diesen sechs Punkten erhöhst du die Chance auf eine schnelle und positive Rückmeldung deines Vermieters.
Je weniger Rückfragen dein Vermieter hat, desto schneller die Entscheidung. Füge den Bonitätsnachweis direkt bei. Die kostenlose Muster-Vorlage auf SubOffice deckt alle Pflichtangaben ab.
Vermieter achten auf Bonität und Reputation. Ein etabliertes Unternehmen wird schneller genehmigt als ein frisch gegründetes Startup. Wenn möglich, leg eine kurze Firmenbeschreibung bei.
Wenn dein Untermieter den gleichen Nutzungszweck hat wie dein Hauptmietvertrag, gibt es weniger Bedenken. Weicht der Zweck ab, begründe im Antrag, warum das für das Objekt unproblematisch ist.
Ruf deinen Vermieter an, bevor du den formellen Antrag schickst. Erklär die Situation vorab. In der Praxis führt persönlicher Kontakt deutlich häufiger zur Einigung als ein kalter Brief.
Ohne Frist priorisiert dein Vermieter deinen Antrag nicht. Zwei bis drei Wochen sind angemessen und üblich. Die Muster-Vorlage auf SubOffice enthält die Frist bereits vorformuliert.
Bitte deinen Vermieter nicht nur um Erlaubnis für einen konkreten Untermieter, sondern um eine generelle Zustimmung zur Untervermietung. Das spart dir bei jedem Mieterwechsel den erneuten Antrag.
Alle Schritte kompakt zusammengefasst: unsere Checkliste für die Bürountervermietung.
Ja, zwingend. §540 Abs. 1 BGB: Ohne Erlaubnis ist die gewerbliche Untervermietung unzulässig. Ohne Genehmigung droht fristlose Kündigung (§543 BGB). Nutze unsere Muster-Vorlage für den Antrag.
Im Gewerbe hat der Vermieter mehr Spielraum als bei Wohnraum (§553 BGB), es gibt keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Zustimmung. Trotzdem darf er nicht willkürlich ablehnen. Ein persönliches Gespräch und ein seriöser Untermieter sind die besten Argumente.
Bei vollständigen Unterlagen rechne mit ein bis zwei Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen kann es vier bis sechs Wochen dauern. Setze immer eine Antwortfrist von 2 bis 3 Wochen.
Eine gewerbliche Büro-Untervermietung ohne Zustimmung des Hauptvermieters ist nach § 540 BGB unzulässig und kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Anders als bei Wohnraummietverhältnissen besteht im Gewerbemietrecht kein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis. Der Hauptvermieter kann die Zustimmung grundsätzlich frei verweigern, eine willkürliche oder schikanöse Verweigerung ist aber rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB).
Die wichtigsten Konsequenzen für den Hauptmieter:
1. Abmahnung durch den Hauptvermieter mit Aufforderung, die unerlaubte Gebrauchsüberlassung sofort zu beenden (§ 543 Abs. 3 BGB).
2. Außerordentliche fristlose Kündigung des Hauptmietverhältnisses nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB, wenn der Hauptmieter die Untervermietung trotz Abmahnung fortsetzt. In der Praxis die schärfste Folge, der Hauptmieter kann seine Räume komplett verlieren.
3. Schadensersatzansprüche des Hauptvermieters nach § 280 BGB, soweit ihm ein konkreter Schaden entsteht, etwa Mietausfall, Räumungs- oder Rechtsverfolgungskosten.
Ja, weiter oben auf dieser Seite findest du eine kostenlose Muster-Vorlage. Sie enthält alle Pflichtangaben: Untermieter-Daten, Nutzungszweck, Fläche, Dauer und Anlagen. Einfach kopieren und an deine Situation anpassen.